AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Fahrschule Aschmann und ihren Fahrschülerinnen und Fahrschülern für alle angebotenen Ausbildungsleistungen an allen Standorten.
1. Zustandekommen des Ausbildungsvertrags
Der Ausbildungsvertrag kommt durch die schriftliche Anmeldung und die Bestätigung durch die Fahrschule zustande. Mit Vertragsabschluss gelten diese AGB als anerkannt.
Der Vertrag berechtigt zur Teilnahme an den theoretischen und praktischen Fahrausbildungsleistungen entsprechend der jeweils gewählten Führerscheinklasse.
2. Ausbildungsleistungen
Die Fahrschule erbringt die Ausbildung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO).
- Theorieunterricht gemäß gesetzlicher Pflichtunterrichte
- Praktische Ausbildung in Grund- und Leistungsstufen
- Sonderfahrten gemäß FahrschAusbO (Überland, Autobahn, Nacht)
- Praktische Prüfungsvorbereitung
- Fahrsimulator-Training (falls gebucht)
Der Umfang der Ausbildung richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt und der Beurteilung durch die verantwortlichen Fahrlehrer:innen.
3. Pflichten der Fahrschüler
- pünktliche Teilnahme an vereinbarten Theorie- und Praxisstunden
- Mitführen eines gültigen Ausweises zu jeder Fahrstunde
- Beachtung der Anweisungen des Fahrlehrers
- angemessene Kleidung und festes Schuhwerk für die Ausbildung
- Verhalten im Unterricht, das Sicherheit und Lernumfeld nicht beeinträchtigt
Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass sie zur Fahrstunde fahrtauglich erscheinen. Alkohol, Drogen oder Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, führen zum Ausschluss von der Ausbildung.
4. Pflichten der Fahrschule
- ordnungsgemäße, gesetzeskonforme Ausbildung
- qualifizierte Vermittlung aller gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte
- Einsatz ausgebildeter und zugelassener Fahrlehrer
- Bereitstellung funktionstüchtiger und sicherer Ausbildungsfahrzeuge
5. Vereinbarung und Absage von Fahrstunden
Fahrstunden werden individuell vereinbart. Absagen müssen mindestens 2 Werktage vorher erfolgen.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale in Höhe der vereinbarten Fahrstunde berechnet werden, wenn kein Ersatztermin vergeben werden kann.
6. Prüfungszulassung und Prüfungsgebühren
Die Zulassung zur theoretischen und praktischen Prüfung erfolgt durch den Fahrlehrer, sobald die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen.
Gebühren für Prüfungen (TÜV) sind separat zu entrichten und nicht Bestandteil der AGB.
7. Vertragsdauer und Reaktivierung
Der Ausbildungsvertrag endet mit bestandener oder endgültig nicht bestandener Prüfung.
Ruht die Ausbildung 12 Monate ohne jegliche Aktivität (keine Theorie, keine Fahrstunden, keine Prüfungstermine), muss der Vertrag reaktiviert werden. Für die Reaktivierung wird ein halber Grundbetrag fällig.
Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht statt.
8. Kündigung des Ausbildungsvertrags
Der Vertrag kann vom Fahrschüler jederzeit schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu bezahlen.
Die Fahrschule kann kündigen, wenn:
- der Fahrschüler wiederholt unentschuldigt fehlt
- vereinbarte Zahlungen trotz Mahnung ausbleiben
- der Fahrschüler gegen Sicherheitsanweisungen verstößt
- die Ausbildung durch Fehlverhalten gefährdet wird
9. Gutscheine und Rabatte
Gutscheine oder Rabatte sind bis zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung gültig. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
10. Widerrufsrecht bei Online-Anmeldung
Bei Online-Anmeldungen steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.
Bei vollständiger Leistungserbringung innerhalb der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB, sofern der Fahrschüler dem ausdrücklich zugestimmt hat.
11. Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt unsere Datenschutzerklärung unter /datenschutz.html.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule, sofern gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.